Mehrere Finanzaufsichtsbehörden des Bundes haben gemeinsam Leitlinien herausgegeben, die die Kreditgeber daran erinnern, dass sie weiterhin Kredite vergeben können, für die eine Hochwasserversicherung erforderlich ist, auch wenn das National Flood Insurance Program nicht verfügbar ist. Die Kreditgeber dürfen diese Darlehen während dieses Zeitraums ohne Bundes-Hochwasserversicherung gewähren, müssen aber dennoch Überschwemmungsfeststellungen vornehmen, den Kreditnehmern ordnungsgemäße Mitteilungen zukommen lassen und andere aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, während sie die damit verbundenen Risiken umsichtig steuern.